* Unsere Garantiebedingungen für Klaviere neu und gebraucht!
Die Garantiezeit beträgt 2 + 3 Jahre ab Verkaufsdatum und wir verpflichten uns Schäden, die innerhalb der Garantiezeit nachweislich durch Mängel in der Verarbeitung oder und Fehler im Material entstanden sind, zu untersuchen und abzustellen. Das bezieht sich auf Material- und Verarbeitungsfehler, die zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Käufer in offensichtlicher oder versteckter Form bereits vorhanden waren und eine Beeinträchtigung für den Gebrauch bilden.
Ausgeschlossen sind Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch entstehen, sowie durch unsachgemässe Aufstellung des Instruments. Für die Unveränderlichkeit von Beiztönen, Lack- oder Klaviaturoberflächen wird keine Garantie übernommen.
Bedingung für die um drei Jahre verlängerte Garantie ist, dass das Instrument während der Garantiezeit einmal jährlich vom Verkäufer gestimmt wird. Hierüber ist im Garantiefalle Nachweis zu leisten.
Für nachträglich eingebaute Silentausstattungen oder sonstige elektrischen Bauteile gilt grundsätzlich, falls nicht anders angegeben, nur eine 1jährige Garantie ab Verkaufsdatum.